Mietpreis ab 89 € pro Tag !!!
Carado A361 Alkove 6 Personen
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Carado T334 Teilintegriert 4 Personen
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Mietvertrag:
Hier Anfrage stellen:
Mietvertrag u. Mietbeding.für Carado T- & A-Modelle
1. Die Vertragsparteien:
Die Vertragsparteien sind der Mieter und der Vermieter
2. Die Servicepauschale beträgt 150,00 € darin sind folgende Leistungen enthalten:
• 2 gefüllte Gasflaschen mit Gasregler -schlüssel
• Toiletten - Sanitärzusatz in Tab-Form (Power-Care Taps) und Papier
• Eine Kabeltrommel und 2 Kabeladapter
• 4 Auffahrkeile
• Flex-Wasserschlauch mit 2 Adaptern
• Fahrradträger für 4 Räder mit 8 Spanngurten
• Voller Frischwassertank
• Taschenlampe mit Ladekabel
• Kreuzwasserwage
• Fernseh-Fernbedienung
• 4 Warnwesten, Sanitätskasten und Warndreieck
• Kurbel für Markise, Wasserentleerung und Click-Fix -Hubstützen
• Bordwerkzeugkiste Akkustaubsauger
• Eine ausführliche Übergabe und Einweisung des Wohnmobil – Fahrzeuges
• Außenreinigung
3. Im Mietpreis enthaltene Leistungen:
• 19% Mehrwertsteuer
• 2500 Km frei - danach wird eine Kilometerpauschale von 0,30 €
• Vollkasko nach Maßgabe von Punkt 9
• Teilkasko nach Maßgabe von Punkt 9
4. Die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges:
Übergabe und Rücknahme im Autohaus Hemmann Vor der Harth 1 07570 Harth-Pöllnitz.
Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises, Servicepauschale und der Kaution.
Montag - Freitag 9:00-14:00 Uhr die Fahrzeugübergabe findet am Tag der Vermietung statt
Kann das Fahrzeug nicht pünktlich übergeben oder übernommen werden, so ist der jeweils andere Vertragspartner unverzüglich zu informieren.
Der Mieter haftet für Schäden, die aus verschuldeter Verspätung entstehen mit 15,00 €
pro angefangener Stunde.
Ab 2 Stunden Verspätung wird die Tagesmiete berechnet.
Die Rücknahme des Fahrzeuges erfolgt vollgetankt und komplett von innen gereinigt,
mit geleerter WC-Kassette und mit geleerten Abwassertank.
Bitte nicht von außen waschen !!!
(Dieses übernimmt der Vermieter nach Abgabe, für Schäden bei nicht einhalten haftet der Mieter.)
Anderenfalls fallen zusätzlich, folgende Gebühren an:
Betankungsaufwandpauschale: 15,00 € einmalig
Zzgl. 0,20 € pro Liter
Innenreinigung: 149,00 € einmalig WC Reinigung (Toilette &/ oder Kassette) 180,00 € einmalig
Bei der Übergabe und der Rücknahme des Fahrzeuges wird gemeinsam ein Protokoll angefertigt, um den Fahrzeugzustand festzuhalten.
5. Reservierung und Bezahlung:
Fahrzeugreservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung und nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist sofort eine Anzahlung von 250,00 € zu zahlen. Ansonsten behält sich der Vermieter das Recht vor, das Wohnmobil anderweitig zu vermieten.
Die Restzahlung muss 28 Tage vor Mietbeginn bezahlt werden.
6. Rücktritt und Umbuchung:
Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig:
• Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt —10% des Gesamtmietpreises
• Vom 49. —15. Tag vor Reiseantritt — 50% des Gesamtmietpreises
• Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt — 80% des Gesamtmietpreises
• Am Tag der Anmietung oder bei Nicht-Abnahme — 95% des Gesamtmietpreises
Der Mieter kann keine Ansprüche gegen den Vermieter stellen, wenn der Termin zum gebuchten Zeitraum nicht stattfinden kann.
7. Kaution:
Am Tag der Übergabe des Fahrzeuges ist die Kaution im Wert von 1500,00 € in Bar oder mit Kreditkartenabzug (keine Abbuchung) zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung erstattet.
8. Pflichten des Mieters:
• Der Mieter muss die Füllstände von Kühl- & Scheibenwischwasser, Motoröl und Reifendruck regelmäßig kontrollieren und wenn nötig korrigieren.
• Der Mieter muss die ungewohnt großen Maße des Fahrzeuges (Höhe, Breite & Länge) aufmerksam prüfen.
• Der Mieter muss bei Wind die Markise einfahren.
• Der Mieter darf nicht mehr Personen befördern, als im Kfz-Schein eingetragen sind.
• Der Mieter darf keine leichtentzündlichen oder gefährlichen Stoffe transportieren.
• Der Mieter darf nicht an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests teilnehmen.
• Im Fahrzeug ist striktes Rauchverbot !
Keine Mitnahme von Tieren ( Hunden…..usw.)
• Der Mieter darf das Fahrzeug nicht untervermieten oder verleihen.
• Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.
• Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den angegeben Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Der Mieter ist verpflichtet sich um einen Schutzbrief (ADAC….- Plus …. AVD…) selbst zu kümmern für den Rücktransport zum Vermieter bei Schäden.
Ohne Schutzbrief ist eine Vermietung nicht möglich.
Der Vermieter kommt für keine Reparaturkosten und Abschleppkosten bei defektem Fahrzeug auf.
Der Mieter kann einen Schutzbrief bei Anmietung erwerben.
Die Checkliste ist vor der Abfahrt abzuarbeiten und einzuhalten
Der Mieter ist im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins und Personalausweises
Beim aufleuchten jeglicher Lampen (ROT oder Orange) im Fahrzeugkombiinstrument ist sofort und unverzüglich anzuhalten.
Und der Motor sofort abzustellen. Der Vermieter ist unverzüglich zu benachrichtigen. Bei einer nachweislichen Weiterfahrt von mehr als 100m ist der Kunde verpflichtet für den Schaden aufzukommen.
Und der Vermieter Autohaus Hemmann 0170-9035215 zu Kontaktieren
9. Verhalten bei Unfällen:
Bei Diebstahl, Einbruch, Brand, Unfall, Wild und Sonstige Schäden muss der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen festzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht mit Skizze anzufertigen und uns diesen zukommen zu lassen.
Der Unfallbericht hat Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Bei einem Unfall benachrichtigen sie bitte folgende Personen:
Polizei und Vermieter Autohaus Hemmann 0170-9035215
10. Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet für die schadensfreie Rückgabe des Fahrzeuges.
Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, besonders durch:
• Fahrten in vertraglich ausgeschlossene Länder und Gebiete
• Fahruntüchtigkeit z.B. wegen Alkohol, Drogen oder Medikamentenkonsum
• Fehlende Einweisung einer Hilfsperson beim Rückwärtsfahren
• Nicht im Mietvertrag registrierte Fahrer
• Missbrauch sowie die unsachgemäße Behandlung
Beim aufleuchten jeglicher Lampen (ROT oder Orange) im Fahrzeugkombiinstrument ist sofort und unverzüglich anzuhalten
Und der Motor sofort abzustellen. Der Vermieter ist unverzüglich zu benachrichtigen. Bei einer nachweislichen Weiterfahrt von mehr als 100m ist der Kunde verpflichtet für den Schaden aufzukommen.
Der Mieter haftet eingeschränkt für jeden Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit mit:
• 500,00 € Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden
• 2000,00€ Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden
• 5000,00€ Selbstbeteiligung bei Verursachung eines Totalschadens(am Vermietfahrzeug) der vom Mieter verursacht wurde
Außerdem haftet der Mieter für die schuldenhafte Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeuges. Für die Schadensnebenkosten sowie für den Mietausfall des Vermieters und die eventuellen Wertminderungen das Fahrzeugs durch einen Schaden.
Weiterhin haftet der Mieter für Glas- und Reifenschäden, verlorengegangene Gegenstände und Beschädigungen der Inneneinrichtung sowie der Anbauteile.
Im Übrigen trägt der Mieter die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, soweit dem Mieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird.
11.Pflichten des Vermieters:
• Der Vermieter muss die im Mietpreis enthaltenen Leistungen erfüllen.
• Der Vermieter muss die in der Servicepauschale enthaltenen Leistungen erfüllen.
12.Reparaturen:
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,00 € gezahlt werden (nur mit Rücksprache des Vermieters 0170-9035215). Größere Reparaturen können nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile von dem Vermieter erstattet.
Schadensersatzansprüche vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
13.Auslandsfahrten:
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich.
Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten nach Russland, Iran, in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Bitte beachten Sie die Straßenverkehrsordnung der Länder, die Sie auf Ihrer Route bereisen.
Benutzen Sie mautpflichtige Straßen nur, wenn Sie die entsprechende Gebühr entrichtet haben.
14.Datenschutz:
Der Mieter ist mit Speicherung seiner Daten einverstanden. Erfüllung und Gerichtsstand für alle Vertraglichen Ansprüche ist die Geschäftsadresse des Vermieters.
Wichtige Hinweise:
Bei eventuellen unabsichtlichen Verkehrsverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere Ordnungswidrigkeiten, bitten wir Sie die erhobenen Gebühren vor Ort zu entrichten.
Bitte beachten Sie, Ihr angemietetes Fahrzeug hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von: 3,50-3,85t
Bei Unfall/Schlüsselverlust/Motor/Getriebeschaden/Elementarschäden des Vormieters sowie großen Technischen Schäden ist darauf Hinzuweisen das der Mietvertrag nicht zustande kommt .
Gültig ab 01. Januar 2019
Unterschrift: Datum: Uhrzeit:
Vermieter: …………………….. Mieter: …………………….
Autohaus Hemmann
Vor der Harth 1
07570 Harth-Pöllnitz
036603/43453 Fax: 63608 Mobil: 0170-9035215